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Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien, dass das Verbot rechtswidrig und die Begründungen zum Verbot falsch waren. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00.pdf

Am 1.6.2021 hat das Landesverwaltungsgericht auch geurteilt, dass das Verbot menschenrechtswidrig war.
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Stand:30.1.21 :
In einer Presseaussendung begründet die Polizei das Verbot von mehr als einem Dutzend Versammlungen um den 31.1.2021.

  • Wenn Personen, die das Virus ausscheiden, an Versammlungen teilnehmen ohne den geforderten Abstand einzuhalten und ohne einen Mund-Nasen- schutz zu tragen, besteht vor diesem Hintergrund eine Übertragungsgefahr“ und mit der Erwartungshaltung, wie sich die Teilnehmer verhalten würden
  • Überdies haben die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt, dass weite Teile von Versammlungsteilnehmern das Gebot des Tragens eines eng anliegen- den Mund- und Nasenschutzes schlichtweg ignorieren, sodass geradezu er- wartbar ist, dass es bei diesen Versammlungen zu Gesetzwidrigkeiten in gro- ßem Ausmaß kommen wird.

Sind diese Begründungen stichhaltig oder ist das Verbot politisch motiviert?

Bisher gab es nach keiner Demonstration einen signifikanten Anstieg der Fallzahlen.

Das wurde erstmals nach der großen Black-Lives-Matter Demonstration in Wien und dann bei den großen Anti-Lockdown Demos in Berlin beobachtet. Wenn es Auswirkungen der Demo in Wien am 16.1. gegeben hätte, dann hätte man diese spätestens bis zum 26.1. in der PCR- Positivrate (Grad der Durchseuchung) sehen müssen. Das ist aber nicht der Fall Quelle.

Alles andere wäre auch extrem unwahrscheinlich. Bei einer Prävalenz von 0,73% und 10000 Teilnehmern, gäbe es 73 PCR Positive darunter. Wenn man davon ausgeht, dass jeder max. 3 Personen, davon zwei weitere Personen bei der Demo ansteckt, dann würden zwischen 23. und 26. maximal 150 zusätzliche Infektionen , also 30 pro Tag berichtet worden. Bei täglich über 1500 gemeldeten PCR-Positiven, fällt das kaum auf.

Weiters können wir davon ausgehen, dass auf Demos kaum Gebrechliche 90-Jährige und andere Risikogruppen auftreten und daher, diese Ansteckungen nicht zu Todesfällen führen.

Wird es zu Gesetzwidrigkeiten kommen?

Bei den angeführten möglichen Verstößen handelt es sich nicht um Gesetzesverstöße, sondern um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt kein Gesetz, das das Tragen einer Maske im Freien und die Einhaltung von 2m Abstand vorschreibt. Das sind Verordnungen.

Also ist es auszuschließen, dass es aus diesen Gründen zu Gesetzwidrigkeiten kommt.

Die Teilnahme an einer nicht genehmigten Demo ist offenbar nicht strafbar Quelle.

Die Organisation einer spontanen Versammlung ist demnach ohne Anmeldung erlaubt, wenn durch die Anmeldungsformalitäten, der Zweck der Versammlung gefährdet wird.

Interessante Überlegung: Wer spontan gegen das Verbot von Demos protestieren will, könnte das wahrscheinlich ohne Anmeldung tun, weil durch die Anmeldung und das zu erwartende neuerliche Verbot eben der Zweck der Versammlung gefährdet wird.

Was meinen Sie, wird das Verwaltungsgericht die Verbote für unrechtmäßig erklären?
Beschwerden sind jedenfalls eingebracht worden. Möglicherweise wird das Verbot also wieder aufgehoben. Das war bereits einmal der Fall.